Sachsen-Anhalt gehörte nur teilweise zum Kernland des alten Preußens. Das eigentliche Kernland Preußens war das Gebiet um die Mark Brandenburg und Ostpreußen. Teile des heutigen... [mehr]
Das Preußische Landrecht, auch bekannt als "Allgemeines Landrecht für die Preußischen Staaten" (ALR), wurde 1794 unter König Friedrich Wilhelm II. von Preußen eingeführt. Es war ein umfassendes Gesetzbuch, das das zivile, strafrechtliche und öffentliche Recht in Preußen regelte. Es galt bis zur Einführung des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) im Jahr 1900. Im Jahr 1994 gab es kein spezifisches "Preußisches Landrecht", da es zu diesem Zeitpunkt bereits seit fast einem Jahrhundert durch das BGB ersetzt worden war.
Sachsen-Anhalt gehörte nur teilweise zum Kernland des alten Preußens. Das eigentliche Kernland Preußens war das Gebiet um die Mark Brandenburg und Ostpreußen. Teile des heutigen... [mehr]