Die Neutralitätsakte bezieht sich auf die formelle Anerkennung und Garantie der dauernden Neutralität der Schweiz durch andere Staaten. Diese Neutralität bedeutet, dass die Schweiz sich verpflichtet, in internationalen Konflikten nicht Partei zu ergreifen und keine militärischen Bündnisse einzugehen. Im Gegenzug versprechen und garantieren andere Staaten die Unverletzlichkeit und Unabhängigkeit der Schweiz, was bedeutet, dass sie die territoriale Integrität der Schweiz respektieren und keinen fremden Einfluss auf ihre inneren Angelegenheiten ausüben werden. Diese Prinzipien wurden insbesondere im Wiener Kongress 1815 festgelegt und sind seither ein zentraler Bestandteil der Schweizer Außenpolitik.