In der Generalversammlung von 1789 in Frankreich wollten der erste (Klerus) und der zweite Stand (Adel) nicht von dem traditionellen Abstimmungsverfahren abrücken, bei dem jede der drei Stände (Klerus, Adel und Dritter Stand) jeweils eine Stimme hatte. Dieses Verfahren begünstigte den Klerus und den Adel, da sie gemeinsam die Mehrheit hatten und somit Entscheidungen zu ihren Gunsten beeinflussen konnten. Der Dritte Stand forderte hingegen eine Abstimmung nach Köpfen, bei der jeder Abgeordnete eine Stimme hätte, was ihnen aufgrund ihrer zahlenmäßigen Überlegenheit mehr Einfluss gegeben hätte.