In der Generalversammlung von 1789 in Frankreich wollten der erste (Klerus) und der zweite Stand (Adel) nicht von dem traditionellen Abstimmungsverfahren abweichen, bei dem jede der drei Stände (Klerus, Adel und Dritter Stand) jeweils eine Stimme hatte. Dieses Verfahren begünstigte den Klerus und den Adel, da sie gemeinsam die Mehrheit hatten und somit Entscheidungen zu ihren Gunsten beeinflussen konnten. Der Grund für ihre Weigerung war, dass sie ihre privilegierte Stellung und den damit verbundenen Einfluss nicht verlieren wollten. Der Dritte Stand, der die Mehrheit der Bevölkerung repräsentierte, forderte hingegen eine Abstimmung nach Köpfen, bei der jeder Abgeordnete eine Stimme hätte. Dies hätte dem Dritten Stand mehr Macht und Einfluss in der Generalversammlung gegeben.