Ja, bei § 81b Abs. 1 Alt. 2 StPO (Strafprozessordnung) prüfst du auch das Ermessen. Diese Vorschrift regelt die Anordnung von erkennungsdienstlichen Maßnahmen zur Identitätsfestst... [mehr]
Ja, bei § 81b Abs. 1 Alt. 2 StPO (Strafprozessordnung) prüfst du auch das Ermessen. Diese Vorschrift regelt die Anordnung von erkennungsdienstlichen Maßnahmen zur Identitätsfestst... [mehr]
Bei § 81b I Alt. 2 StPO handelt es sich um eine Vorschrift, die die erkennungsdienstliche Behandlung von Beschuldigten regelt. Diese Maßnahme dient der Identitätsfeststellung und der V... [mehr]
Die Abgrenzung von § 81b Alt. 2 StPO (Strafprozessordnung) und § 23 ASOG (Allgemeines Sicherheits- und Ordnungsgesetz) erfolgt anhand des jeweiligen Anwendungsbereichs und der Zielrichtung d... [mehr]