Die Aussetzung der Vollziehung (AdV) nach der Abgabenordnung (AO) ist in § 361 AO geregelt. Sie kann gewährt werden, wenn gegen einen Steuerbescheid Einspruch eingelegt wurde und ernstliche... [mehr]
Die Aussetzung der Vollziehung (AdV) nach der Abgabenordnung (AO) ist in § 361 AO geregelt. Sie kann gewährt werden, wenn gegen einen Steuerbescheid Einspruch eingelegt wurde und ernstliche... [mehr]
Eine vollziehbare Anordnung im Sinne des Ordnungsbehördetzes (OBG) ist eine behördliche Maßnahme, die sofort vollstreckt werden kann, auch wenn sie noch nicht rechtskräftig ist. D... [mehr]