Ein Teilvergleich ist eine Form des gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichs, bei dem nur ein Teil des Streitgegenstands oder nur mit einigen der Beteiligten eine Einigung erzielt wird.... [mehr]
Ein Teilvergleich ist eine Form des gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichs, bei dem nur ein Teil des Streitgegenstands oder nur mit einigen der Beteiligten eine Einigung erzielt wird.... [mehr]