Die Vollstreckung bezeichnet im rechtlichen Kontext die zwangsweise Durchsetzung eines Titels (z. B. eines Urteils, Vollstreckungsbescheids oder einer Urkunde), meist zur Eintreibung von Geldforderung... [mehr]
Ein Teilvergleich ist eine Form des gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichs, bei dem nur ein Teil des Streitgegenstands oder nur mit einigen der Beteiligten eine Einigung erzielt wird. **Vorteile eines Teilvergleichs:** - **Schnelle Einigung:** Ein Teil des Streits kann rasch und ohne langwieriges Verfahren beigelegt werden. - **Kostenersparnis:** Für den beigelegten Teil entfallen weitere Verfahrenskosten. - **Flexibilität:** Die Parteien können sich auf die unstrittigen Punkte konzentrieren und diese erledigen. - **Entlastung des Gerichts:** Das Verfahren wird vereinfacht, da weniger Streitpunkte zu klären sind. - **Wahrung der Beziehung:** Ein Teilvergleich kann das Verhältnis der Parteien verbessern, da zumindest in Teilbereichen Einigkeit erzielt wird. **Nachteile eines Teilvergleichs:** - **Reststreit bleibt bestehen:** Der verbleibende Streitgegenstand muss weiterhin geklärt werden, was das Verfahren verlängern kann. - **Komplexität:** Die Trennung von Streitpunkten kann das Verfahren komplizierter machen. - **Mögliche Unsicherheit:** Es kann Unsicherheit darüber entstehen, wie sich der verbleibende Streit auf den bereits verglichenen Teil auswirkt. - **Keine vollständige Befriedung:** Die Parteien müssen sich weiterhin mit dem Reststreit auseinandersetzen, was die Belastung fortsetzt. Ein Teilvergleich ist also oft sinnvoll, wenn eine vollständige Einigung nicht möglich ist, aber zumindest in Teilbereichen Klarheit geschaffen werden kann.
Die Vollstreckung bezeichnet im rechtlichen Kontext die zwangsweise Durchsetzung eines Titels (z. B. eines Urteils, Vollstreckungsbescheids oder einer Urkunde), meist zur Eintreibung von Geldforderung... [mehr]