In Österreich gilt grundsätzlich: Im Parkverbot ist das Halten (also das kurzfristige Stehenbleiben zum Ein- oder Aussteigenlassen von Personen oder zum Be- und Entladen) für maximal 10... [mehr]
In Österreich gilt grundsätzlich: Im Parkverbot ist das Halten (also das kurzfristige Stehenbleiben zum Ein- oder Aussteigenlassen von Personen oder zum Be- und Entladen) für maximal 10... [mehr]
In Wien gilt bei einem normalen Parkverbot (gekennzeichnet durch das Verkehrszeichen „Halten und Parken verboten“) grundsätzlich ein absolutes Halte- und Parkverbot. Das bedeutet, das... [mehr]