In welchen Bereichen neben Einfahrten ist das Parken verboten?

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Neben Einfahrten darf nicht im Bereich von abgesenkten Bordsteinen geparkt werden. Das Parken vor oder neben abgesenkten Bordsteinen ist verboten, da diese oft als Zufahrten für Grundstücke, Garagen oder für Rollstuhlfahrer und Kinderwagen dienen. Das Verbot gilt unabhängig davon, ob die Einfahrt tatsächlich genutzt wird oder nicht.