Neben Einfahrten darf nicht im Bereich von abgesenkten Bordsteinen geparkt werden. Das Parken vor oder neben abgesenkten Bordsteinen ist verboten, da diese oft als Zufahrten für Grundstücke,...
Nein. In Österreich darfst du mit einem Behindertenpass **nicht** unbegrenzt in einem **Parkverbot** parken. - Ein **Parkverbot/Halteverbot** (z. B. „Halten und Parken verboten“ oder „Parken verboten“) bleibt grundsätzlich gültig – auch mit Behindertenpass. - Erleichterungen gibt es typischerweise bei **Kurzparkzonen** oder bestimmten **zeitlichen Beschränkungen**, aber **nicht** dort, wo das Parken aus Sicherheits-/Verkehrsgründen generell untersagt ist (z. B. in Halteverbotszonen, auf Schutzwegen, in Kreuzungsbereichen, vor Ein-/Ausfahrten, auf Busspuren etc.). - Entscheidend ist außerdem, dass es um den **Parkausweis für Menschen mit Behinderung nach § 29b StVO** geht (blauer Parkausweis). Ein „Behindertenausweis/Behindertenpass“ allein reicht dafür nicht. Verlässliche Infos: https://www.oesterreich.gv.at/ (Suche nach „§ 29b StVO Parkausweis“).
Neben Einfahrten darf nicht im Bereich von abgesenkten Bordsteinen geparkt werden. Das Parken vor oder neben abgesenkten Bordsteinen ist verboten, da diese oft als Zufahrten für Grundstücke,...