Ja. Die von dir gemeinte Regel steht nicht im modernen Arbeitsruhe- oder Feiertagsrecht, sondern in Art. 13 des Staatsgrundgesetzes bzw. der „Regelung der interkonfessionellen Verhältnisse...
Österreich: Darf man mit Behindertenausweis im Parkverbot unbegrenzt parken?
Antwort vomNein. In Österreich darfst du mit einem Behindertenpass **nicht** unbegrenzt in einem **Parkverbot** parken. - Ein **Parkverbot/Halteverbot** (z. B. „Halten und Parken verboten“ oder „Parken verboten“) bleibt grundsätzlich gültig – auch mit Behindertenpass. - Erleichterungen gibt es typischerweise bei **Kurzparkzonen** oder bestimmten **zeitlichen Beschränkungen**, aber **nicht** dort, wo das Parken aus Sicherheits-/Verkehrsgründen generell untersagt ist (z. B. in Halteverbotszonen, auf Schutzwegen, in Kreuzungsbereichen, vor Ein-/Ausfahrten, auf Busspuren etc.). - Entscheidend ist außerdem, dass es um den **Parkausweis für Menschen mit Behinderung nach § 29b StVO** geht (blauer Parkausweis). Ein „Behindertenausweis/Behindertenpass“ allein reicht dafür nicht. Verlässliche Infos: https://www.oesterreich.gv.at/ (Suche nach „§ 29b StVO Parkausweis“).