Das Kollektivarbeitsrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgebern (bzw. Arbeitgeberverbänden) und Arbeitnehmervertretungen (z. B. Gewerkschaften, Betriebsräten). Es umfasst z. B.... [mehr]
Das Kollektivarbeitsrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgebern (bzw. Arbeitgeberverbänden) und Arbeitnehmervertretungen (z. B. Gewerkschaften, Betriebsräten). Es umfasst z. B.... [mehr]
Das Individualarbeitsrecht regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen einzelnen Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Es umfasst Aspekte wie Arbeitsverträge, Kündigungen, Löhne und Arbeitsze... [mehr]
Im Individualarbeitsrecht geht es um die rechtlichen Beziehungen zwischen einzelnen Arbeitnehmern und Arbeitgebern, während das Kollektivarbeitsrecht die Beziehungen zwischen Arbeitgebern und Arb... [mehr]