Der Hauptunterschied zwischen einem Einzelarbeitsvertrag und einem Gesamtarbeitsvertrag liegt im Geltungsbereich und in der Art der Vereinbarung: - **Einzelarbeitsvertrag**: Das ist ein individueller... [mehr]
Das Kollektivarbeitsrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgebern (bzw. Arbeitgeberverbänden) und Arbeitnehmervertretungen (z. B. Gewerkschaften, Betriebsräten). Es umfasst z. B. Tarifverträge, Mitbestimmung und Betriebsverfassungsrecht. Das Individualarbeitsrecht betrifft das einzelne Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, also z. B. Arbeitsvertrag, Kündigungsschutz und Urlaubsanspruch.
Der Hauptunterschied zwischen einem Einzelarbeitsvertrag und einem Gesamtarbeitsvertrag liegt im Geltungsbereich und in der Art der Vereinbarung: - **Einzelarbeitsvertrag**: Das ist ein individueller... [mehr]