Die Randziffer 153 der GoBD (Grundsätze zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff)... [mehr]
Die Randziffer 153 der GoBD (Grundsätze zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff)... [mehr]
Die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) und die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlag... [mehr]
Die ordnungsgemäße Buchführung nach § 22 UStG und den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung (GoBD) umfasst mehrere wichtige Aspekte: 1. **Dokumentation**:... [mehr]
Ja, branchenspezifische Aufzeichnungen müssen nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung und Dokumentation (GoBD) aufbewahrt werden. Die GoBD legen fest, dass alle rele... [mehr]
Ja, die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) sind auch für Einnahmen-Überschuss-Rechner (EÜR) relevant. Auch wenn die EÜR eine vereinfachte Form der Bu... [mehr]
Ja, die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und Dokumentation (GoBD) gelten auch für das Jahr 2014. Die GoBD wurden im Jahr 2014 veröffentlicht und sind seitdem f&uum... [mehr]
Die Begriffe GoB und GoBD beziehen sich auf unterschiedliche Aspekte der Rechnungslegung und der Buchführung in Deutschland. 1. **GoB (Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung... [mehr]