Die Begriffe GoB und GoBD beziehen sich auf unterschiedliche Aspekte der Rechnungslegung und der Buchführung in Deutschland. 1. **GoB (Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung... [mehr]
Ja, branchenspezifische Aufzeichnungen müssen nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung und Dokumentation (GoBD) aufbewahrt werden. Die GoBD legen fest, dass alle relevanten Unterlagen, die für die Besteuerung und die wirtschaftliche Lage eines Unternehmens von Bedeutung sind, ordnungsgemäß dokumentiert und für einen bestimmten Zeitraum aufbewahrt werden müssen. Die genauen Aufbewahrungsfristen können je nach Art der Aufzeichnung variieren, in der Regel beträgt die Frist jedoch mindestens 6 Jahre. Es ist wichtig, sich über die spezifischen Anforderungen der eigenen Branche zu informieren, um die gesetzlichen Vorgaben korrekt einzuhalten.
Die Begriffe GoB und GoBD beziehen sich auf unterschiedliche Aspekte der Rechnungslegung und der Buchführung in Deutschland. 1. **GoB (Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung... [mehr]