Bei unverheirateten Eltern können grundsätzlich nur die Eltern selbst für ihre minderjährigen Kinder einen Erb- und Pflichtteilsverzicht erklären. Allerdings bedarf ein solche... [mehr]
Bei unverheirateten Eltern können grundsätzlich nur die Eltern selbst für ihre minderjährigen Kinder einen Erb- und Pflichtteilsverzicht erklären. Allerdings bedarf ein solche... [mehr]
Bei unverheirateten Eltern mit gemeinsamem Sorgerecht können beide Elternteile gemeinsam für ihre minderjährigen Kinder einen Erb- und Pflichtteilsverzicht erklären. Allerdings bed... [mehr]
Der Streitwert bei einem Erb- und Pflichtteilsverzicht richtet sich in der Regel nach dem Wert des Nachlasses, auf den sich der Verzicht bezieht. Das bedeutet, dass der Streitwert dem Wert des gesamte... [mehr]