Bei unverheirateten Eltern mit gemeinsamem Sorgerecht können beide Elternteile gemeinsam für ihre minderjährigen Kinder einen Erb- und Pflichtteilsverzicht erklären. Allerdings bedarf ein solcher Verzicht der Genehmigung des Familiengerichts, da es sich um eine Angelegenheit von erheblicher Bedeutung handelt. Das Familiengericht prüft dabei, ob der Verzicht dem Wohl des Kindes entspricht.