In Deutschland dürfen Kinder grundsätzlich ab dem vollendeten 12. Lebensjahr oder ab einer Körpergröße von mindestens 150 cm ohne spezielle Rückhalteeinrichtung (Kinders...
Bei unverheirateten Eltern können grundsätzlich nur die Eltern selbst für ihre minderjährigen Kinder einen Erb- und Pflichtteilsverzicht erklären. Allerdings bedarf ein solcher Verzicht der Genehmigung des Familiengerichts, da es sich um eine Angelegenheit handelt, die die Vermögensinteressen des Kindes betrifft. Das Familiengericht prüft dabei, ob der Verzicht dem Wohl des Kindes entspricht. Für volljährige Kinder können diese selbst einen Erb- und Pflichtteilsverzicht erklären.
In Deutschland dürfen Kinder grundsätzlich ab dem vollendeten 12. Lebensjahr oder ab einer Körpergröße von mindestens 150 cm ohne spezielle Rückhalteeinrichtung (Kinders...
Ein Erbfall tritt ein, wenn eine Person verstirbt und Vermögen hinterlässt. In deinem Fall ist die Erblasserin eine Frau, die von vier Kindern und einem Ehemann überlebt wird. Der Ehema...