Art. 93 Abs. 1 Nr. 2 des Grundgesetzes (GG) und § 76 Abs. 1 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes (BVerfGG) betreffen beide die abstrakte Normenkontrolle, unterscheiden sich jedoch im Wortlaut un... [mehr]
Art. 93 Abs. 1 Nr. 2 des Grundgesetzes (GG) und § 76 Abs. 1 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes (BVerfGG) betreffen beide die abstrakte Normenkontrolle, unterscheiden sich jedoch im Wortlaut un... [mehr]
Vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) besteht für Gerichte in Deutschland eine Vorlagepflicht, wenn sie von der Verfassungswidrigkeit einer Norm überzeugt sind. Dies ist in Artikel 100 d... [mehr]
Um die Verfassungskonformität des § 39 Abs. 2 BVerfGG zu prüfen, kann ein Schema wie folgt aussehen: 1. **Normenkontrolle**: - Ist die Norm anwendbar? (Prüfung des Anwendungsbe... [mehr]