Das Zwischenübergangsgeld ist eine Leistung der gesetzlichen Unfallversicherung in Deutschland. Es wird gemäß § 49 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VII) gewährt. Dieser Paragraph regelt die Voraussetzungen und den Anspruch auf Zwischenübergangsgeld. Weitere Informationen dazu findest du im SGB VII: [§ 49 SGB VII](https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_7/__49.html).