Werden Zinseinkünfte von 70 Euro jährlich auf die Grundsicherung im Alter oder Sozialhilfe angerechnet?

Antwort vom

Zinseinkünfte von 70 Euro jährlich gelten als Einkommen und müssen bei Bezug von Grundsicherung im Alter oder Sozialhilfe grundsätzlich angegeben werden. Allerdings gibt es einen sogenannten **Freibetrag für kleine Einkommen aus Kapitalvermögen**. Für Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (§ 82 SGB XII) sowie Sozialhilfe gilt seit 2023 ein **Freibetrag von 100 Euro jährlich** für Zinsen und andere Einkünfte aus Kapitalvermögen. Das bedeutet: Zinseinkünfte bis zu 100 Euro pro Jahr werden **nicht** auf die Grundsicherung oder Sozialhilfe angerechnet. Deine Zinseinkünfte von 70 Euro jährlich liegen also **unterhalb dieses Freibetrags** und werden nicht als Einkommen berücksichtigt. Sie haben somit **keinen Einfluss** auf die Höhe deiner Grundsicherung oder Sozialhilfe. **Wichtig:** Die Zinseinkünfte müssen trotzdem dem Sozialamt gemeldet werden, auch wenn sie unter dem Freibetrag liegen. Weitere Informationen findest du z. B. beim [Bundesministerium für Arbeit und Soziales](https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Soziale-Sicherung/Grundsicherung-im-Alter/grundsicherung-im-alter.html).

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