Ja, Zahlungskonten sind grundsätzlich Aktivkonten, da sie in der Regel ein Guthaben darstellen und somit auf der Aktivseite der Bilanz stehen. Wenn jedoch ein Konto überzogen wird, entsteht eine Verbindlichkeit gegenüber der Bank, und das Konto kann in diesem Fall als Passivkonto betrachtet werden, da es eine Schuld darstellt und auf der Passivseite der Bilanz erscheint.