Kann man zwischen Bachelor- und Masterstudium mit Nebenjobs Wohngeld beantragen?

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Ja, grundsätzlich kannst du zwischen Bachelor- und Masterstudium Wohngeld beantragen, auch wenn du Nebenjobs hast. Allerdings gibt es dabei einige wichtige Punkte zu beachten: 1. **Studentenstatus:** Während eines Vollzeitstudiums hast du normalerweise keinen Anspruch auf Wohngeld, weil du vorrangig BAföG-berechtigt bist – auch wenn du tatsächlich kein BAföG bekommst. Zwischen Bachelor und Master bist du aber offiziell kein Student, sofern du exmatrikuliert bist und noch nicht im Master eingeschrieben bist. 2. **Zwischenzeit:** In der Übergangszeit zwischen den beiden Studiengängen (z. B. nach Exmatrikulation bis zur Einschreibung im Master) bist du formal keine/r Student/in. In dieser Zeit kannst du Wohngeld beantragen, sofern du die weiteren Voraussetzungen erfüllst. 3. **Nebenjobs:** Einkommen aus Nebenjobs wird beim Wohngeld angerechnet. Es gibt Freibeträge, aber grundsätzlich gilt: Je mehr du verdienst, desto weniger Wohngeld bekommst du. Dein Gesamteinkommen darf aber auch nicht zu niedrig sein, da du deinen Lebensunterhalt grundsätzlich selbst sichern musst. 4. **Weitere Voraussetzungen:** Du musst einen eigenen Haushalt führen und Miete zahlen. Außerdem darfst du keine anderen vorrangigen Sozialleistungen (wie z. B. Bürgergeld) beziehen. **Tipp:** Es empfiehlt sich, beim zuständigen Wohngeldamt nachzufragen und deine individuelle Situation schildern. Dort bekommst du auch Auskunft, welche Unterlagen du einreichen musst. Weitere Informationen findest du z. B. auf der offiziellen Seite des [Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen](https://www.bmwsb.bund.de/DE/themen/wohnen-und-mieten/wohngeld/wohngeld-node.html).

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