Wo werden Sozialabgaben in der Steuererklärung eingetragen?

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**Die Sozialabgaben trägst du in der Steuererklärung meist bei den Vorsorgeaufwendungen ein – also vor allem in der Anlage Vorsorgeaufwand.** Wenn du angestellt bist, stehen die wichtigsten Beiträge zur **Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung** normalerweise schon in deiner **Lohnsteuerbescheinigung**. Diese Werte werden in ELSTER oft automatisch übernommen. ## Wo genau was hingehört - **Kranken- und Pflegeversicherung** → Anlage Vorsorgeaufwand - **Rentenversicherung** → ebenfalls Anlage Vorsorgeaufwand - **Arbeitslosenversicherung** → ebenfalls dort - **Kirchensteuer** gehört **nicht** zu den Sozialabgaben ## Wichtig zu unterscheiden Nicht alles, was vom Lohn abgeht, ist eine Sozialabgabe. **Sozialabgaben sind** zum Beispiel: - Rentenversicherung - Krankenversicherung - Pflegeversicherung - Arbeitslosenversicherung **Keine Sozialabgaben sind** zum Beispiel: - Lohnsteuer - Solidaritätszuschlag - Kirchensteuer ## Praktisch am einfachsten Schau auf deine **Lohnsteuerbescheinigung**. Dort findest du die Beiträge bereits aufgelistet. Für Arbeitnehmer gilt: **Diese Daten landen steuerlich in der Regel in der Anlage Vorsorgeaufwand, nicht irgendwo frei verteilt in der Erklärung.** Wenn du selbstständig bist, ist es etwas anders: Dann trägst du deine selbst gezahlten Versicherungsbeiträge ebenfalls bei den Vorsorgeaufwendungen ein, aber nicht über die Lohnsteuerbescheinigung.

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