Am 01.04. habe ich das Abo wieder aktiviert. Trotzdem wurden mir 63,00 € für März von meinem Konto abgebucht.
Wie viel Geld darf man auf dem Konto haben, um Grundsicherung im Alter zu beantragen?
Antwort vom**Für die Grundsicherung im Alter darfst du als alleinstehende Person in der Regel bis zu 10.000 Euro Schonvermögen haben; bei Ehepaaren oder Partnern sind es 20.000 Euro. Liegt dein verwertbares Vermögen darüber, musst du den übersteigenden Teil normalerweise erst einsetzen.** ([deutsche-rentenversicherung.de](https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/In-der-Rente/Grundsicherung/grundsicherung_node.html)) Entscheidend ist aber: Es geht **nicht einfach um den Kontostand**, sondern um **verwertbares Vermögen insgesamt**. Dazu zählen zum Beispiel Girokonto, Sparbuch, Bargeld oder andere Rücklagen. Bestimmte Dinge bleiben geschützt, also als Schonvermögen außen vor. ([deutsche-rentenversicherung.de](https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/In-der-Rente/Grundsicherung/grundsicherung_node.html)) ## Was das praktisch bedeutet Hast du allein z. B. **8.000 Euro auf dem Konto**, ist das normalerweise **kein Hindernis** für Grundsicherung. Hast du **12.000 Euro**, liegst du **2.000 Euro über dem Freibetrag**. Dieser Betrag müsste grundsätzlich erst verbraucht werden, bevor ein Anspruch besteht. ([deutsche-rentenversicherung.de](https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/In-der-Rente/Grundsicherung/grundsicherung_node.html)) ## Wichtiger Unterschied Viele verwechseln **Grundsicherung im Alter** mit der **Rente** selbst. Grundsicherung ist **keine normale Rentenleistung**, sondern eine **bedarfsabhängige Sozialleistung**, wenn Rente und sonstiges Einkommen zum Leben nicht reichen. Deshalb werden **Einkommen und Vermögen** geprüft. ([bmas.de](https://www.bmas.de/DE/Soziales/Rente-und-Altersvorsorge/Fakten-zur-Rente/Grundsicherung-im-Alter/grundsicherung-im-alter-artikel.html)) ## Was außerdem geprüft wird Nicht nur Vermögen zählt, sondern auch: - deine monatliche Rente - weiteres Einkommen - Wohnkosten - bei Kindern oder Eltern nur in Sonderfällen, nämlich erst ab **mehr als 100.000 Euro Jahreseinkommen** ([deutsche-rentenversicherung.de](https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/In-der-Rente/Grundsicherung/grundsicherung_node.html)) Wenn du es ganz genau wissen willst: Maßgeblich ist die Prüfung durch das Sozialamt, weil im Einzelfall nicht jeder Euro auf dem Konto automatisch voll angerechnet wird.
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