Als Kleinunternehmer nach § 19 Umsatzsteuergesetz (UStG) giltst du, wenn dein Umsatz im vorangegangenen Kalenderjahr **nicht mehr als 22.000 Euro** betragen hat und im laufenden Kalenderjahr **vo... [mehr]
Als Kleinunternehmer darfst du neben deinem BAföG bis zu 450 Euro im Monat verdienen, ohne dass dein BAföG-Anspruch gekürzt wird. Verdienste über diesem Betrag können zu einer Anrechnung auf dein BAföG führen, was bedeutet, dass dein BAföG-Anspruch entsprechend reduziert wird. Es ist wichtig, alle Einkünfte genau zu dokumentieren und im Zweifelsfall Rücksprache mit dem zuständigen BAföG-Amt zu halten, um individuelle Regelungen und Freibeträge zu klären.
Als Kleinunternehmer nach § 19 Umsatzsteuergesetz (UStG) giltst du, wenn dein Umsatz im vorangegangenen Kalenderjahr **nicht mehr als 22.000 Euro** betragen hat und im laufenden Kalenderjahr **vo... [mehr]