Als Kleinunternehmer nach § 19 UStG kannst du grundsätzlich beliebig viele Minijobs (geringfügige Beschäftigungen) annehmen oder selbst als Kleinunternehmer mehrere Minijobs anbiet... [mehr]
Als Kleinunternehmer darfst du neben deinem BAföG bis zu 450 Euro im Monat verdienen, ohne dass dein BAföG-Anspruch gekürzt wird. Verdienste über diesem Betrag können zu einer Anrechnung auf dein BAföG führen, was bedeutet, dass dein BAföG-Anspruch entsprechend reduziert wird. Es ist wichtig, alle Einkünfte genau zu dokumentieren und im Zweifelsfall Rücksprache mit dem zuständigen BAföG-Amt zu halten, um individuelle Regelungen und Freibeträge zu klären.
Als Kleinunternehmer nach § 19 UStG kannst du grundsätzlich beliebig viele Minijobs (geringfügige Beschäftigungen) annehmen oder selbst als Kleinunternehmer mehrere Minijobs anbiet... [mehr]