Als Kleinunternehmer darfst du neben deinem BAföG bis zu 450 Euro im Monat verdienen, ohne dass dein BAföG-Anspruch gekürzt wird. Verdienste über diesem Betrag können zu einer Anrechnung auf dein BAföG führen, was bedeutet, dass dein BAföG-Anspruch entsprechend reduziert wird. Es ist wichtig, alle Einkünfte genau zu dokumentieren und im Zweifelsfall Rücksprache mit dem zuständigen BAföG-Amt zu halten, um individuelle Regelungen und Freibeträge zu klären.