Um als Musiker auf der Crowdfunding-Plattform [Kickstarter](https://www.kickstarter.com/) finanzielle Unterstützung für Auftritte im Ausland zu erhalten, solltest du folgende Schritte beacht... [mehr]
Als Kleinunternehmer nach § 19 Umsatzsteuergesetz (UStG) giltst du, wenn dein Umsatz im vorangegangenen Kalenderjahr **nicht mehr als 22.000 Euro** betragen hat und im laufenden Kalenderjahr **voraussichtlich 50.000 Euro** nicht übersteigen wird. Das bedeutet: - **Im Vorjahr:** maximal 22.000 € Umsatz (nicht Gewinn!) - **Im laufenden Jahr:** voraussichtlich maximal 50.000 € Umsatz Diese Grenzen beziehen sich auf den **Umsatz** (also die Einnahmen ohne Umsatzsteuer), nicht auf den Gewinn. **Wichtig:** Sobald du diese Grenzen überschreitest, verlierst du im Folgejahr den Kleinunternehmerstatus und musst Umsatzsteuer auf deinen Rechnungen ausweisen. Weitere Informationen findest du z.B. auf der Seite des [Bundesministeriums der Finanzen](https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Steuerarten/Umsatzsteuer/2020-12-18-Kleinunternehmerregelung.html). **Hinweis:** Die Kleinunternehmerregelung betrifft nur die Umsatzsteuer, nicht die Einkommensteuer. Dein Gewinn muss trotzdem versteuert werden.
Um als Musiker auf der Crowdfunding-Plattform [Kickstarter](https://www.kickstarter.com/) finanzielle Unterstützung für Auftritte im Ausland zu erhalten, solltest du folgende Schritte beacht... [mehr]
Für Musiker und andere Künstler eignen sich besonders folgende Crowdfunding-Plattformen: 1. **Kickstarter** [https://www.kickstarter.com](https://www.kickstarter.com) Sehr beliebt... [mehr]