Der Begriff „Äquivalenzbeträge“ (korrekt: Äquivalenzbeträge) wird vor allem im Steuerrecht und in der Wirtschaft verwendet. Er bezeichnet Beträge, die als gleichwe... [mehr]
Um zu verstehen, wie man von 9576 EUR und 6429,81 EUR auf 35% kommt, kann man die folgende Berechnung durchführen: 1. Berechne den Unterschied zwischen den beiden Beträgen: \( 9576 EUR - 6429,81 EUR = 3146,19 EUR \) 2. Um den Prozentsatz zu berechnen, teilst du den Unterschied durch den ursprünglichen Betrag (in diesem Fall 9576 EUR) und multiplizierst das Ergebnis mit 100: \[ \left( \frac{3146,19 EUR}{9576 EUR} \right) \times 100 \approx 32,85\% \] Das Ergebnis ist also etwa 32,85%, was nahe an 35% liegt. Es könnte sein, dass eine Rundung oder eine andere Berechnungsmethode verwendet wurde, um auf genau 35% zu kommen.
Der Begriff „Äquivalenzbeträge“ (korrekt: Äquivalenzbeträge) wird vor allem im Steuerrecht und in der Wirtschaft verwendet. Er bezeichnet Beträge, die als gleichwe... [mehr]
Auf Rechnungen sollte der Begriff „Umsatzsteuer“ (abgekürzt „USt.“) verwendet werden, da dies der offizielle und rechtlich korrekte Begriff im deutschen Steuerrecht ist. D... [mehr]
Nein, die Kapitalbereitstellungsgebühr darf bei Speditionsrechnungen nicht ohne weiteres einfach abgezogen werden. Grundsätzlich gilt: Du darfst von einer Rechnung nur dann einen Abzug vorne... [mehr]
Hier ist ein Beispiel, wie du eine höfliche E-Mail formulieren kannst, um mitzuteilen, dass die Rechnung nach Rücksprache mit der Buchhaltung noch nicht bezahlt wurde: --- Betreff: Rü... [mehr]