Wie buche ich den effektiven und ineffektiven Anteil bei Zinsswap?

Antwort

Bei der Buchung eines Zinsswaps unterscheidet man zwischen dem effektiven und dem ineffektiven Anteil, insbesondere im Hinblick auf die Bilanzierung nach IFRS oder HGB. 1. **Effektiver Anteil**: Dieser Teil des Zinsswaps ist der, der als Sicherungsinstrument für eine bestehende Position (z.B. ein Darlehen) dient. Der effektive Anteil wird in der Regel als Teil der Sicherungsbeziehung bilanziert. Die Buchung erfolgt in der Regel wie folgt: - Bei der Erfassung des Swaps wird der Marktwert des Swaps in der Bilanz erfasst. - Die Änderungen im Marktwert des effektiven Anteils werden in der Regel im Eigenkapital (unter dem Posten „Sonstige Rücklagen“) erfasst, solange die Sicherungsbeziehung besteht. 2. **Ineffektiver Anteil**: Dieser Teil des Zinsswaps, der nicht als Sicherung wirksam ist, muss sofort in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst werden. Die Buchung erfolgt wie folgt: - Der ineffektive Anteil wird als Ertrag oder Aufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, je nachdem, ob der Marktwert des Swaps gestiegen oder gefallen ist. Es ist wichtig, die Dokumentation und die Nachweise für die Sicherungsbeziehungen sorgfältig zu führen, um die Anforderungen der jeweiligen Rechnungslegungsstandards zu erfüllen.

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