Wie werden Aktiengesellschaften gegründet?

Antwort

Eine Aktiengesellschaft (AG) wird in mehreren Schritten gegründet. Hier ist eine einfache Erklärung: 1. **Gründungsbeschluss**: Die Gründer (mindestens eine Person oder ein Unternehmen) beschließen, eine AG zu gründen. 2. **Satzung erstellen**: Die Gründer erstellen die Satzung (auch Statuten genannt), die die grundlegenden Regeln der AG festlegt, wie z.B. den Firmennamen, den Sitz, den Zweck und das Grundkapital. 3. **Grundkapital aufbringen**: Die Gründer müssen das Grundkapital der AG aufbringen. In Deutschland beträgt das Mindestgrundkapital 50.000 Euro. Dieses Kapital wird in Form von Aktien aufgeteilt. 4. **Notarielle Beurkundung**: Die Gründung der AG und die Satzung müssen notariell beurkundet werden. 5. **Eintragung ins Handelsregister**: Die AG muss ins Handelsregister eingetragen werden. Dazu sind verschiedene Dokumente erforderlich, wie z.B. die Satzung, der Gründungsbericht und die Bestätigung über die Einzahlung des Grundkapitals. 6. **Geschäftsaufnahme**: Nach der Eintragung ins Handelsregister kann die AG ihre Geschäftstätigkeit aufnehmen. Diese Schritte können je nach Land und spezifischen rechtlichen Anforderungen variieren.

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