Kann ich nach Nichterfüllungserklärung des Insolvenzverwalters noch Jahre danach Werbungskosten im Zusammenhang mit der Insolvenz in der Steuer angeben?

Antwort

Ja, Werbungskosten im Zusammenhang mit einer Insolvenz können auch Jahre nach einer Nichterfüllungserklärung des Insolvenzverwalters in der Steuererklärung angegeben werden. Es ist jedoch wichtig, dass diese Kosten tatsächlich im Zusammenhang mit der Erzielung Einkünften stehen und nachweisbar sind. Dazu können beispielsweise Rechtsanwaltskosten, Fahrtkosten zu Gerichtsterminen oder andere beruflich bedingte Ausgaben zählen. Es empfiehlt sich, alle Belege und Nachweise sorgfältig aufzubewahren und im Zweifelsfall einen Steuerberater zu konsultieren, um sicherzustellen, dass die Angaben korrekt und vollständig sind.

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