Wer ist zur Bilanzierung verpflichtet?

Antwort

In Deutschland sind zur Bilanzierung grundsätzlich alle Kaufleute verpflichtet, die nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) buchführungspflichtig sind. Dazu gehören: 1. **Einzelkaufleute**: Wenn sie an zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren Umsatzerlöse von mehr als 600.000 Euro und einen Jahresüberschuss von mehr als 60.000 Euro erzielen (§ 241a HGB). 2. **Personengesellschaften**: Wie OHG (Offene Handelsgesellschaft) und KG (Kommanditgesellschaft), die keine Kleingewerbetreibenden sind. 3. **Kapitalgesellschaften**: Wie GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) und AG (Aktiengesellschaft), unabhängig von der Höhe des Umsatzes oder Gewinns (§ 264 HGB). 4. **Genossenschaften**: Die ebenfalls unabhängig von Umsatz oder Gewinn bilanzierungspflichtig sind. 5. **Unternehmen bestimmter Branchen**: Wie Banken und Versicherungen, die speziellen Regelungen unterliegen. Weitere Informationen zur Bilanzierungspflicht finden sich im Handelsgesetzbuch (HGB): [HGB](https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/).

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