Ja, die Mitglieder der genossenschaftlichen Finanzgruppe (wie z.B. Volksbanken und Raiffeisenbanken) haften grundsätzlich jeweils eigenständig für ihre eigenen Verbindlichkeiten. Jede G... [mehr]
Eine Bürgschaft ist eine vertragliche Vereinbarung, bei der eine Person (der Bürge) sich verpflichtet, die Verbindlichkeiten einer anderen Person (dem Hauptschuldner) gegenüber einem Gläubiger zu übernehmen, falls der Hauptschuldner seinen Verpflichtungen nicht nachkommt. Die Bürgschaft dient somit als zusätzliche Sicherheit für den Gläubiger. Es gibt verschiedene Arten von Bürgschaften, wie die selbstschuldnerische Bürgschaft, bei der der Bürge sofort in Anspruch genommen werden kann, und die Ausfallbürgschaft, bei der der Gläubiger zuerst versuchen muss, die Forderung beim Hauptschuldner einzutreiben, bevor er den Bürgen in Anspruch nimmt.
Ja, die Mitglieder der genossenschaftlichen Finanzgruppe (wie z.B. Volksbanken und Raiffeisenbanken) haften grundsätzlich jeweils eigenständig für ihre eigenen Verbindlichkeiten. Jede G... [mehr]