Beim Einkauf und Weiterverrechnung von Waren über ein Durchlaufkonto sind einige wichtige Punkte bezüglich der Vorsteuer und der Mehrwertsteuer (MwSt) zu beachten: 1. **Einkauf der Ware:** - **Vorsteuerabzug:** Wenn du die Ware einkaufst, kannst du die in der Rechnung ausgewiesene Vorsteuer als Vorsteuerabzug geltend machen, sofern du zum Vorsteuerabzug berechtigt bist. Dies setzt voraus, dass du die Ware für dein Unternehmen erwirbst und eine ordnungsgemäße Rechnung vorliegt. 2. **Buchung im Durchlaufkonto:** - Ein Durchlaufkonto wird verwendet, um Beträge zu erfassen, die nur vorübergehend in deinem Unternehmen verbleiben und später weiterverrechnet werden. Die Buchung auf dem Durchlaufkonto hat keine direkte Auswirkung auf die Vorsteuer oder die MwSt, da es sich um eine Zwischenbuchung handelt. 3. **Weiterverrechnung der Ware:** - **Umsatzsteuer:** Wenn du die Ware weiterverrechnest, musst du auf den Verkaufspreis die Umsatzsteuer (MwSt) erheben und in deiner Umsatzsteuervoranmeldung angeben. Der Steuersatz richtet sich nach der Art der Ware und den geltenden gesetzlichen Bestimmungen. - **Rechnungserstellung:** Stelle sicher, dass du eine ordnungsgemäße Rechnung ausstellst, die alle erforderlichen Angaben enthält, einschließlich des Umsatzsteuerbetrags. 4. **Buchung der Umsatzsteuer:** - Die vereinnahmte Umsatzsteuer aus der Weiterverrechnung der Ware musst du an das Finanzamt abführen. Dies erfolgt in der Regel im Rahmen der regelmäßigen Umsatzsteuervoranmeldung. Zusammengefasst: - Beim Einkauf der Ware kannst du die Vorsteuer abziehen. - Die Buchung auf dem Durchlaufkonto hat keine direkte Auswirkung auf die Vorsteuer oder MwSt. - Bei der Weiterverrechnung der Ware musst du die Umsatzsteuer erheben und abführen. Es ist ratsam, sich bei komplexen steuerlichen Fragen an einen Steuerberater zu wenden, um sicherzustellen, dass alle gesetzlichen Anforderungen korrekt erfüllt werden.