Welche Vorschrift gilt für die Bewertung von Forderungen?

Antwort

Die Bewertung von Forderungen ist in Deutschland insbesondere durch das Handelsgesetzbuch (HGB) geregelt. Relevant sind hier die Vorschriften des § 253 HGB, der die Bewertung von Vermögensgegenständen und Schulden behandelt. Zudem sind auch die Vorschriften des Einkommensteuergesetzes (EStG) zu beachten, insbesondere § 6 EStG, der die Bewertung von Forderungen im Rahmen der steuerlichen Gewinnermittlung behandelt.

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