Welche Vorschrift gilt für die Bewertung von Forderungen?
Antwort vomDie Bewertung von Forderungen ist in Deutschland insbesondere durch das Handelsgesetzbuch (HGB) geregelt. Relevant sind hier die Vorschriften des § 253 HGB, der die Bewertung von Vermögensgegenständen und Schulden behandelt. Zudem sind auch die Vorschriften des Einkommensteuergesetzes (EStG) zu beachten, insbesondere § 6 EStG, der die Bewertung von Forderungen im Rahmen der steuerlichen Gewinnermittlung behandelt.