Welche Vorschrift verpflichtet Banken in Deutschland zur Meldung von Barauszahlungen über 100.000 € gemäß Geldwäschegesetz?

Antwort

In Deutschland muss eine Bank gemäß § 43 des Geldwäschegesetzes (GwG) eine Barauszahlung von 100.000 € oder mehr melden. Diese Vorschrift verpflichtet Banken und andere Finanzinstitute, Verdachtsfälle von Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung zu melden, insbesondere wenn es um hohe Bargeldtransaktionen geht.

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