Was ist die Vorgehensweise bei der Aufstellung eines Konzernabschlusses?

Antwort

Die Aufstellung eines Konzernabschlusses erfolgt in mehreren Schritten, um die Finanzdaten der Muttergesellschaft und ihrer Tochtergesellschaften zu konsolidieren. Hier ist eine allgemeine Vorgehensweise: 1. **Ermittlung des Konsolidierungskreises**: Bestimmen, welche Tochtergesellschaften in den Konzernabschluss einbezogen werden müssen. Dies hängt von der Beherrschung und dem Einfluss der Muttergesellschaft ab. 2. **Einheitliche Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden**: Sicherstellen, dass alle einbezogenen Gesellschaften einheitliche Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden anwenden. Gegebenenfalls müssen Anpassungen vorgenommen werden. 3. **Kapital- und Schuldenkonsolidierung**: Elimination der Beteiligungen der Muttergesellschaft an den Tochtergesellschaften gegen das Eigenkapital der Tochtergesellschaften. Dies dient dazu, Doppelzählungen zu vermeiden. 4. **Zwischengewinneliminierung**: Beseitigung von Gewinnen und Verlusten aus konzerninternen Transaktionen, die noch nicht durch Verkäufe an Dritte realisiert wurden. 5. **Schuldenkonsolidierung**: Elimination konzerninterner Forderungen und Verbindlichkeiten, um Doppelzählungen zu vermeiden. 6. **Aufwands- und Ertragskonsolidierung**: Elimination konzerninterner Aufwendungen und Erträge, um die tatsächliche wirtschaftliche Lage des Konzerns darzustellen. 7. **Anhang und Lagebericht**: Erstellung eines Anhangs und eines Lageberichts, die zusätzliche Informationen und Erläuterungen zum Konzernabschluss liefern. 8. **Prüfung und Veröffentlichung**: Der Konzernabschluss muss in der Regel von einem Wirtschaftsprüfer geprüft und anschließend veröffentlicht werden. Diese Schritte können je nach den spezifischen Anforderungen und Regelungen des jeweiligen Landes variieren. In Deutschland beispielsweise sind die Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und die International Financial Reporting Standards (IFRS) relevant.

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