Wird mein Verdienst während der 10 Jahre der Kinderberücksichtigungszeit trotzdem aufgestockt, wenn ich vollzeit gearbeitet habe?

Antwort

In Deutschland gibt es Regelungen zur Kinderberücksichtigungszeit, die sich auf die Rentenversicherung auswirken. Wenn du während der Kindererziehungszeit vollzeit gearbeitet hast, wird dein Verdienst in der Regel nicht aufgestockt, da du bereits ein Einkommen erzielst. Die Kinderberücksichtigungszeit dient dazu, die Erziehungszeiten in der Rentenberechnung zu berücksichtigen, auch wenn du gleichzeitig erwerbstätig bist. Es ist jedoch wichtig, die genauen Regelungen und Berechnungen mit der Deutschen Rentenversicherung zu klären, da individuelle Faktoren eine Rolle spielen können.

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