Verpfändete Guthaben sind in der Regel nicht als Zahlungsmitteläquivalente zu betrachten. Zahlungsmitteläquivalente sind kurzfristige, hochliquide Anlagen, die leicht in Bargeld umgewandelt werden können, ohne dass dabei ein signifikantes eines Wertverlustes besteht. Verpfändete Guthaben hingegen sind Gelder, die als Sicherheit für eine Verbindlichkeit hinterlegt wurden und daher nicht frei verfügbar sind. Sie können zwar in bestimmten Situationen liquidiert werden, jedoch ist dies oft mit Bedingungen oder Einschränkungen verbunden. Daher zählen sie nicht zu den Zahlungsmitteläquivalenten.