Werden Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung sowie Kapitalerträge in der Steuerklärung gemeinsam oder getrennt ausgewiesen und besteuert?

Antwort

Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung sowie Einnahmen aus Kapitalerträgen werden in der Steuererklärung unterschiedlich ausgewiesen und auch unterschiedlich besteuert. **1. Vermietung und Verpachtung:** Diese Einkünfte gehören zu den sogenannten „Einkünften aus Vermietung und Verpachtung“ (§ 21 EStG). Sie werden in der Anlage V der Einkommensteuererklärung eingetragen. Die Besteuerung erfolgt mit dem persönlichen Einkommensteuersatz. **2. Kapitalerträge:** Kapitalerträge (z. B. Zinsen, Dividenden) werden in der Anlage KAP angegeben. Sie unterliegen in der Regel der Abgeltungsteuer von 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer. In bestimmten Fällen kann eine Günstigerprüfung beantragt werden, sodass die Kapitalerträge mit dem persönlichen Steuersatz besteuert werden, wenn dieser niedriger ist. **Fazit:** Beide Einkunftsarten werden in unterschiedlichen Anlagen der Steuererklärung ausgewiesen und grundsätzlich unterschiedlich besteuert. Sie werden nicht zusammengefasst, sondern getrennt behandelt. Weitere Informationen findest du auf den Seiten des [Bundesministeriums der Finanzen](https://www.bundesfinanzministerium.de/) oder beim [Bundeszentralamt für Steuern](https://www.bzst.de/).

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