Die Beiträge zur Kfz-Haftpflichtversicherung kannst du in der Steuererklärung als Sonderausgaben angeben. Genauer gesagt, trägst du sie in der Anlage "Vorsorgeaufwand" ein. Do... [mehr]
Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung sowie Einnahmen aus Kapitalerträgen werden in der Steuererklärung unterschiedlich ausgewiesen und auch unterschiedlich besteuert. **1. Vermietung und Verpachtung:** Diese Einkünfte gehören zu den sogenannten „Einkünften aus Vermietung und Verpachtung“ (§ 21 EStG). Sie werden in der Anlage V der Einkommensteuererklärung eingetragen. Die Besteuerung erfolgt mit dem persönlichen Einkommensteuersatz. **2. Kapitalerträge:** Kapitalerträge (z. B. Zinsen, Dividenden) werden in der Anlage KAP angegeben. Sie unterliegen in der Regel der Abgeltungsteuer von 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer. In bestimmten Fällen kann eine Günstigerprüfung beantragt werden, sodass die Kapitalerträge mit dem persönlichen Steuersatz besteuert werden, wenn dieser niedriger ist. **Fazit:** Beide Einkunftsarten werden in unterschiedlichen Anlagen der Steuererklärung ausgewiesen und grundsätzlich unterschiedlich besteuert. Sie werden nicht zusammengefasst, sondern getrennt behandelt. Weitere Informationen findest du auf den Seiten des [Bundesministeriums der Finanzen](https://www.bundesfinanzministerium.de/) oder beim [Bundeszentralamt für Steuern](https://www.bzst.de/).
Die Beiträge zur Kfz-Haftpflichtversicherung kannst du in der Steuererklärung als Sonderausgaben angeben. Genauer gesagt, trägst du sie in der Anlage "Vorsorgeaufwand" ein. Do... [mehr]
Beiträge zur privaten Krankenversicherung (PKV) können in der Einkommensteuererklärung als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Sie werden im Mantelbogen der Steuererklärung unte... [mehr]
In Deutschland sind Börsengewinne grundsätzlich nicht steuerbefreit. Gewinne aus dem Verkauf von Aktien, Fonds oder anderen Wertpapieren unterliegen der sogenannten Abgeltungsteuer. Diese be... [mehr]