Wie werden Beiträge zur privaten Krankenversicherung in der Einkommensteuererklärung berücksichtigt?

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Beiträge zur privaten Krankenversicherung (PKV) können in der Einkommensteuererklärung als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Sie werden im Mantelbogen der Steuererklärung unter „Vorsorgeaufwendungen“ eingetragen, konkret in der Anlage „Vorsorgeaufwand“. **So funktioniert die Berücksichtigung:** 1. **Eintragung in der Steuererklärung:** Die gezahlten Beiträge zur PKV (einschließlich Pflegepflichtversicherung) werden in der Anlage Vorsorgeaufwand, Zeilen 24–31, eingetragen. 2. **Abzugsfähiger Höchstbetrag:** Für Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge gilt ein Höchstbetrag von 1.900 € pro Jahr für Angestellte und 2.800 € für Selbstständige. Allerdings sind die Beiträge zur Basisabsicherung (vergleichbar mit der gesetzlichen Krankenversicherung) in voller Höhe absetzbar, auch wenn sie über diesen Höchstbeträgen liegen. 3. **Was ist absetzbar?** Nur die Beiträge, die auf die Basisabsicherung entfallen, sind voll absetzbar. Beiträge für Zusatzleistungen (z. B. Chefarztbehandlung, Einbettzimmer) sind nicht oder nur anteilig absetzbar. 4. **Nachweis:** Die Versicherung stellt jährlich eine Bescheinigung aus, in der die absetzbaren Beiträge ausgewiesen sind. Diese Bescheinigung sollte der Steuererklärung beigefügt werden. **Wichtige Hinweise:** - Beiträge für mitversicherte Kinder können ebenfalls berücksichtigt werden. - Beiträge, die vom Arbeitgeber steuerfrei erstattet werden, dürfen nicht abgesetzt werden. **Weitere Informationen:** [Bundesministerium der Finanzen – Vorsorgeaufwendungen](https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Weitere_Steuerthemen/Absetzbarkeit-von-Krankenversicherungsbeitraegen.html) So werden die Beiträge zur privaten Krankenversicherung steuerlich optimal berücksichtigt.

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