Wie werden Beiträge zur privaten Krankenversicherung in der Einkommensteuererklärung berücksichtigt?

Antwort

Beiträge zur privaten Krankenversicherung (PKV) können in der Einkommensteuererklärung als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Sie werden im Mantelbogen der Steuererklärung unter „Vorsorgeaufwendungen“ eingetragen, konkret in der Anlage „Vorsorgeaufwand“. **So funktioniert die Berücksichtigung:** 1. **Eintragung in der Steuererklärung:** Die gezahlten Beiträge zur PKV (einschließlich Pflegepflichtversicherung) werden in der Anlage Vorsorgeaufwand, Zeilen 24–31, eingetragen. 2. **Abzugsfähiger Höchstbetrag:** Für Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge gilt ein Höchstbetrag von 1.900 € pro Jahr für Angestellte und 2.800 € für Selbstständige. Allerdings sind die Beiträge zur Basisabsicherung (vergleichbar mit der gesetzlichen Krankenversicherung) in voller Höhe absetzbar, auch wenn sie über diesen Höchstbeträgen liegen. 3. **Was ist absetzbar?** Nur die Beiträge, die auf die Basisabsicherung entfallen, sind voll absetzbar. Beiträge für Zusatzleistungen (z. B. Chefarztbehandlung, Einbettzimmer) sind nicht oder nur anteilig absetzbar. 4. **Nachweis:** Die Versicherung stellt jährlich eine Bescheinigung aus, in der die absetzbaren Beiträge ausgewiesen sind. Diese Bescheinigung sollte der Steuererklärung beigefügt werden. **Wichtige Hinweise:** - Beiträge für mitversicherte Kinder können ebenfalls berücksichtigt werden. - Beiträge, die vom Arbeitgeber steuerfrei erstattet werden, dürfen nicht abgesetzt werden. **Weitere Informationen:** [Bundesministerium der Finanzen – Vorsorgeaufwendungen](https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Weitere_Steuerthemen/Absetzbarkeit-von-Krankenversicherungsbeitraegen.html) So werden die Beiträge zur privaten Krankenversicherung steuerlich optimal berücksichtigt.

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