Beiträge zur privaten Krankenversicherung (PKV) können in der Einkommensteuererklärung als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Sie werden im Mantelbogen der Steuererklärung unte... [mehr]
Sonderausgaben und Steuerabzugsbeträge sind Begriffe aus dem deutschen Steuerrecht, die unterschiedliche Bereiche betreffen und im Zusammenhang mit einer teilselbstständigen Tätigkeit im Coaching sowie der Kleinunternehmerregelung wie folgt zu betrachten sind: **1. Sonderausgaben:** Sonderausgaben sind private Ausgaben, die bei der Einkommensteuererklärung abgezogen werden können (z.B. Vorsorgeaufwendungen, Kirchensteuer, Spenden). Sie stehen **nicht** im direkten Zusammenhang mit den Betriebsausgaben deiner Coaching-Tätigkeit. Das heißt: - Sonderausgaben mindern dein zu versteuerndes Einkommen als Privatperson, nicht den Gewinn deines Coaching-Business. - Typische Sonderausgaben sind z.B. Beiträge zur Altersvorsorge, bestimmte Versicherungen oder Unterhaltsleistungen. **2. Steuerabzugsbeträge:** Hiermit sind meist Beträge gemeint, die direkt von der Steuerschuld abgezogen werden (z.B. Steuerermäßigungen, Freibeträge). Im Kontext der Selbstständigkeit ist das aber weniger relevant als die Betriebsausgaben. **3. Betriebsausgaben:** Für deine Coaching-Tätigkeit als (teil-)selbstständige*r Kleinunternehmer*in sind **Betriebsausgaben** entscheidend. Das sind alle Ausgaben, die durch den Betrieb veranlasst sind (z.B. Fachliteratur, Arbeitsmittel, Fahrtkosten, Raummiete, Fortbildungen). Diese mindern den Gewinn deiner selbstständigen Tätigkeit. **4. Kleinunternehmerregelung:** Die Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) betrifft ausschließlich die Umsatzsteuer. Sie besagt, dass du als Kleinunternehmer*in keine Umsatzsteuer auf deinen Rechnungen ausweisen und abführen musst, solange dein Umsatz bestimmte Grenzen nicht überschreitet (aktuell 22.000 € im Vorjahr und 50.000 € im laufenden Jahr). - Die Kleinunternehmerregelung hat **keinen Einfluss** auf die Absetzbarkeit von Betriebsausgaben oder Sonderausgaben bei der Einkommensteuer. **Fazit für Coaching und Teilselbstständigkeit:** - **Sonderausgaben**: Privat, nicht betrieblich. Werden in der Einkommensteuererklärung angegeben. - **Betriebsausgaben**: Direkt mit deiner Coaching-Tätigkeit verbunden. Sie mindern den Gewinn und damit die Steuerlast aus deiner selbstständigen Tätigkeit. - **Kleinunternehmerregelung**: Betrifft nur die Umsatzsteuer, nicht die Einkommensteuer oder die Absetzbarkeit von Ausgaben. **Weiterführende Informationen:** - [Kleinunternehmerregelung (Bundesfinanzministerium)](https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Weitere_Steuerthemen/Umsatzsteuer/Kleinunternehmerregelung.html) - [Sonderausgaben (Steuerlexikon)](https://www.steuertipps.de/lexikon/s/sonderausgaben) - [Betriebsausgaben (Existenzgründerportal)](https://www.existenzgruender.de/SharedDocs/faq/DE/Steuern/betriebsausgaben.html) Bei Unsicherheiten empfiehlt sich eine Beratung durch eine*n Steuerberater*in, da die individuelle Situation entscheidend ist.
Beiträge zur privaten Krankenversicherung (PKV) können in der Einkommensteuererklärung als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Sie werden im Mantelbogen der Steuererklärung unte... [mehr]