Welche Sonderausgaben und Steuerabzugsbeträge gelten bei teilselbstständiger Coaching-Tätigkeit unter der Kleinunternehmerregelung?

Antwort

Sonderausgaben und Steuerabzugsbeträge sind Begriffe aus dem deutschen Steuerrecht, die unterschiedliche Bereiche betreffen und im Zusammenhang mit einer teilselbstständigen Tätigkeit im Coaching sowie der Kleinunternehmerregelung wie folgt zu betrachten sind: **1. Sonderausgaben:** Sonderausgaben sind private Ausgaben, die bei der Einkommensteuererklärung abgezogen werden können (z.B. Vorsorgeaufwendungen, Kirchensteuer, Spenden). Sie stehen **nicht** im direkten Zusammenhang mit den Betriebsausgaben deiner Coaching-Tätigkeit. Das heißt: - Sonderausgaben mindern dein zu versteuerndes Einkommen als Privatperson, nicht den Gewinn deines Coaching-Business. - Typische Sonderausgaben sind z.B. Beiträge zur Altersvorsorge, bestimmte Versicherungen oder Unterhaltsleistungen. **2. Steuerabzugsbeträge:** Hiermit sind meist Beträge gemeint, die direkt von der Steuerschuld abgezogen werden (z.B. Steuerermäßigungen, Freibeträge). Im Kontext der Selbstständigkeit ist das aber weniger relevant als die Betriebsausgaben. **3. Betriebsausgaben:** Für deine Coaching-Tätigkeit als (teil-)selbstständige*r Kleinunternehmer*in sind **Betriebsausgaben** entscheidend. Das sind alle Ausgaben, die durch den Betrieb veranlasst sind (z.B. Fachliteratur, Arbeitsmittel, Fahrtkosten, Raummiete, Fortbildungen). Diese mindern den Gewinn deiner selbstständigen Tätigkeit. **4. Kleinunternehmerregelung:** Die Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) betrifft ausschließlich die Umsatzsteuer. Sie besagt, dass du als Kleinunternehmer*in keine Umsatzsteuer auf deinen Rechnungen ausweisen und abführen musst, solange dein Umsatz bestimmte Grenzen nicht überschreitet (aktuell 22.000 € im Vorjahr und 50.000 € im laufenden Jahr). - Die Kleinunternehmerregelung hat **keinen Einfluss** auf die Absetzbarkeit von Betriebsausgaben oder Sonderausgaben bei der Einkommensteuer. **Fazit für Coaching und Teilselbstständigkeit:** - **Sonderausgaben**: Privat, nicht betrieblich. Werden in der Einkommensteuererklärung angegeben. - **Betriebsausgaben**: Direkt mit deiner Coaching-Tätigkeit verbunden. Sie mindern den Gewinn und damit die Steuerlast aus deiner selbstständigen Tätigkeit. - **Kleinunternehmerregelung**: Betrifft nur die Umsatzsteuer, nicht die Einkommensteuer oder die Absetzbarkeit von Ausgaben. **Weiterführende Informationen:** - [Kleinunternehmerregelung (Bundesfinanzministerium)](https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Weitere_Steuerthemen/Umsatzsteuer/Kleinunternehmerregelung.html) - [Sonderausgaben (Steuerlexikon)](https://www.steuertipps.de/lexikon/s/sonderausgaben) - [Betriebsausgaben (Existenzgründerportal)](https://www.existenzgruender.de/SharedDocs/faq/DE/Steuern/betriebsausgaben.html) Bei Unsicherheiten empfiehlt sich eine Beratung durch eine*n Steuerberater*in, da die individuelle Situation entscheidend ist.

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