Verjährung von Rechnungen?

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Die Verjährung von Rechnungen richtet sich nach den allgemeinen Verjährungsfristen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) in Deutschland. Grundsätzlich beträgt die regelmäßige Verjährungsfrist für Forderungen aus Rechnungen drei Jahre (§ 195 BGB). Diese Frist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den Umständen Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste (§ 199 BGB). Beispiel: Eine Rechnung, die am 15. Juni 2020 gestellt wurde, verjährt am 31. Dezember 2023. Es gibt jedoch Ausnahmen und spezielle Regelungen für bestimmte Arten von Forderungen, die abweichende Verjährungsfristen haben können. Es ist daher ratsam, im Einzelfall rechtlichen Rat einzuholen.

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