Verfügbares Vermögen für Grundsicherung im Alter?

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Für die Grundsicherung im Alter gibt es bestimmte Vermögensfreibeträge, die nicht angerechnet werden. Diese Freibeträge können je nach individueller Situation variieren. Grundsätzlich gilt: 1. **Freibetrag für das eigene Haus oder die eigene Wohnung**: Das selbstgenutzte Eigenheim bleibt in der Regel unberücksichtigt. 2. **Freibetrag für Vermögen**: Für Alleinstehende liegt der Freibetrag bei etwa 5.000 Euro, für Ehepaare bei etwa 10.000 Euro. Darüber hinaus gibt es zusätzliche Freibeträge für bestimmte Vermögensarten, wie z.B. für Altersvorsorgeverträge. Es ist wichtig, sich bei der zuständigen Behörde oder einem Sozialberater über die genauen Regelungen und Freibeträge zu informieren, da diese sich ändern können und individuelle Faktoren eine Rolle spielen.

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