Ja, das Urlaubsgeld wird in der Lohnsteuertabelle berücksichtigt. Es zählt zu den steuerpflichtigen Einkünften und wird daher bei der Berechnung der Lohnsteuer mit einbezogen. Das bedeutet, dass das Urlaubsgeld zusammen mit dem regulären Gehalt versteuert wird. Es kann jedoch je nach Höhe des Urlaubsgeldes und der individuellen Steuerklasse zu unterschiedlichen steuerlichen Auswirkungen kommen.