Einzelabschlüsse, die in einen Konzernabschluss einbezogen werden, können sich in mehreren Aspekten unterscheiden: 1. **Rechnungslegungsstandards**: Einzelabschlüsse können nach unterschiedlichen Rechnungslegungsstandards erstellt werden, z.B. nach nationalen Standards (wie HGB in Deutschland) oder internationalen Standards (wie IFRS). Für den Konzernabschluss müssen diese Abschlüsse auf einheitliche Standards umgestellt werden. 2. **Bewertungsmethoden**: Unterschiedliche Unternehmen innerhalb eines Konzerns können verschiedene Bewertungsmethoden für Vermögenswerte und Verbindlichkeiten anwenden. Diese müssen für den Konzernabschluss harmonisiert werden. 3. **Stichtage**: Die Stichtage der Einzelabschlüsse können variieren. Für den Konzernabschluss müssen die Abschlüsse auf einen einheitlichen Stichtag angepasst werden. 4. **Währungsunterschiede**: Einzelabschlüsse können in verschiedenen Währungen erstellt sein. Für den Konzernabschluss müssen diese in eine einheitliche Konzernwährung umgerechnet werden. 5. **Konsolidierungsmaßnahmen**: Einzelabschlüsse müssen um konzerninterne Transaktionen und Salden bereinigt werden, um Doppelzählungen zu vermeiden. Dies umfasst z.B. die Eliminierung von konzerninternen Umsätzen, Forderungen und Verbindlichkeiten. 6. **Anteilsmäßige Konsolidierung**: Bei Beteiligungen, die nicht zu 100% gehalten werden, müssen die Minderheitsanteile berücksichtigt und entsprechend im Konzernabschluss ausgewiesen werden. Diese Unterschiede erfordern umfangreiche Anpassungen und Vereinheitlichungen, um einen konsolidierten und aussagekräftigen Konzernabschluss zu erstellen.