Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) und die vermögenswirksamen Leistungen (VL) unterscheiden sich in mehreren steuerlichen Aspekten: 1. **Betriebliche Altersvorsorge (bAV):** - **Steuerliche Behandlung der Beiträge:** Beiträge zur bAV sind in der Regel steuerfrei, solange sie bestimmte Höchstgrenzen nicht überschreiten. Diese Beiträge werden direkt vom Bruttogehalt abgezogen, was das zu versteuernde Einkommen mindert. - **Sozialversicherungsbeiträge:** Beiträge zur bAV sind bis zu bestimmten Grenzen auch sozialversicherungsfrei. - **Besteuerung der Leistungen:** Die späteren Rentenzahlungen aus der bAV sind voll steuerpflichtig. Sie unterliegen dann dem individuellen Steuersatz des Rentners. 2. **Vermögenswirksame Leistungen (VL):** - **Steuerliche Behandlung der Beiträge:** Beiträge zu VL sind steuerpflichtig. Das bedeutet, dass sie aus dem Nettogehalt gezahlt werden und somit das zu versteuernde Einkommen nicht mindern. - **Arbeitnehmersparzulage:** Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Arbeitnehmer eine staatliche Förderung in Form der Arbeitnehmersparzulage erhalten. Diese Zulage ist steuerfrei. - **Besteuerung der Erträge:** Die Erträge aus den VL-Anlagen (z.B. Zinsen, Dividenden) unterliegen der Abgeltungsteuer, die pauschal 25% beträgt, zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer. Zusammengefasst: - **bAV:** Steuer- und sozialversicherungsfrei während der Einzahlungsphase, aber voll steuerpflichtig bei der Auszahlung. - **VL:** Steuerpflichtig während der Einzahlungsphase, aber mögliche staatliche Förderung (Arbeitnehmersparzulage) und Erträge unterliegen der Abgeltungsteuer. Weitere Informationen zur betrieblichen Altersvorsorge und vermögenswirksamen Leistungen können auf den entsprechenden Seiten der deutschen Rentenversicherung und des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales gefunden werden.