Was ist der Überschuss im steuerrechtlichen Sinne?

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Im steuerrechtlichen Sinne bezeichnet der Überschuss den Betrag, um den die Einnahmen die Ausgaben übersteigen. Dies ist insbesondere relevant bei der sogenannten Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR), die von bestimmten Steuerpflichtigen, wie z.B. Freiberuflern und kleinen Gewerbetreibenden, zur Ermittlung des zu versteuernden Einkommens verwendet wird. Hierbei werden die Betriebseinnahmen den Betriebsausgaben gegenübergestellt, und der Überschuss ergibt sich als Differenz. Dieser Überschuss ist dann die Grundlage für die Berechnung der Einkommensteuer.

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