Die Abkürzung für Kapitalertragssteuer ist **KESt**.
Im steuerrechtlichen Sinne bezeichnet der Überschuss den Betrag, um den die Einnahmen die Ausgaben übersteigen. Dies ist insbesondere relevant bei der sogenannten Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR), die von bestimmten Steuerpflichtigen, wie z.B. Freiberuflern und kleinen Gewerbetreibenden, zur Ermittlung des zu versteuernden Einkommens verwendet wird. Hierbei werden die Betriebseinnahmen den Betriebsausgaben gegenübergestellt, und der Überschuss ergibt sich als Differenz. Dieser Überschuss ist dann die Grundlage für die Berechnung der Einkommensteuer.
Die Abkürzung für Kapitalertragssteuer ist **KESt**.
Um den Erbschaftsteuerwert zu berechnen, werden verschiedene Faktoren benötigt, da die Erbschaftsteuer in Deutschland von mehreren Variablen abhängt: 1. **Wert des geerbten Vermögens**... [mehr]
Die Kapitalauszahlung einer privaten Rentenversicherung nach 12 Jahren Haltezeit wird in Deutschland steuerlich wie folgt behandelt: **1. Ertragsanteilsbesteuerung oder Halbeinkünfteverfahren:**... [mehr]