Wird ein Sprachkurs für Kindergeld anerkannt?

Antwort

Ein Sprachkurs allein berechtigt in der Regel nicht zum Bezug von Kindergeld. Kindergeld wird in Deutschland grundsätzlich für Kinder bis zum 18. Lebensjahr gezahlt. Unter bestimmten Voraussetzungen kann es bis zum 25. Lebensjahr weitergezahlt werden, zum Beispiel wenn das Kind sich in einer Schul- oder Berufsausbildung, einem Studium oder in einer Übergangszeit (maximal vier Monate zwischen zwei Ausbildungsabschnitten) befindet. Ein Sprachkurs kann als Ausbildung anerkannt werden, wenn er auf einen anerkannten Schul- oder Berufsabschluss vorbereitet oder Teil einer solchen Ausbildung ist. Reine Freizeit- oder Hobby-Sprachkurse reichen nicht aus. Entscheidend ist, dass der Sprachkurs einen ernsthaften Ausbildungscharakter hat, z.B. ein Intensivsprachkurs mit Abschlusszertifikat, der auf ein Studium oder eine Berufsausbildung vorbereitet. Wichtige Voraussetzungen: - Der Sprachkurs muss mindestens 10 Wochenstunden umfassen (bei weniger Stunden kann eine zusätzliche Lernzeit nachgewiesen werden). - Es muss ein Nachweis über die Teilnahme und den Zweck des Kurses vorliegen. - Der Kurs muss auf einen anerkannten Abschluss vorbereiten oder Teil einer anerkannten Ausbildung sein. Weitere Informationen findest du auf der offiziellen Seite der Familienkasse: [Kindergeld während der Ausbildung](https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kindergeld-ausbildung-studium) Im Zweifel empfiehlt sich eine direkte Rücksprache mit der Familienkasse, um die individuelle Situation zu klären.

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