Handelt es sich beim Fondsvermögen um Sondervermögen, das nicht für die Verbindlichkeiten der Fondsgesellschaft haftet?

Antwort

Ja, das ist korrekt. Bei einem Fondsvermögen handelt es sich um Sondervermögen das rechtlich von dem Vermögen der Fondsgesellschaft getrennt ist. Das bedeutet, dass das Fondsvermögen nicht für die Verbindlichkeiten der Fondsgesellschaft haftet. Im Falle einer Insolvenz der Fondsgesellschaft sind die Anleger somit geschützt, da ihre Anteile am Fondsvermögen nicht zur Begleichung von Schulden der Gesellschaft herangezogen werden können.

Kategorie: Finanzen Tags: Fonds Vermögen Haftung
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